Gemäß § 73 Abs. 5 und § 84 Abs. 1, NÖ Gemeindeordnung 1973, müssen der Voranschlag und der Rechnungsabschluss inklusive aller Beilagen zeitnah an die Beschlußfassung in einer Form im Internet zur Verfügung gestellt werden, die eine weitere Verwendung ermöglicht. Zusätzlich ist eine Veröffentlichung im Internet in einem Format, das keine Veränderung der Daten ermöglicht, zulässig.
Aus diesem Grund finden Sie die Datei hier als .txt-Datei. Zur besseren Lesbarkeit werden der Voranschlag und der Rechnungsabschluss auch als pdf-Datei zur Verfügung gestellt.