Alles rund ums Bauen

Bauplanung

Sie suchen in der Gemeinde Gaubitsch einen Bauplatz, um Ihre Lebensträume zu verwirklichen? Hier finden Sie einige nützliche Informationen:

Am Gemeindeamt erhalten Sie Auskunft über verfügbare gemeindeeigene Bauplätze.

Bei Interesse richten Sie bitte ein schriftliches Ansuchen an den Gemeinderat um käufliche Überlassung des gewünschten Bauplatzes. Anschließend erfolgt ein Bauplatzvergabegespräch mit dem Bürgermeister, dem Ortsvorsteher der Katastralgemeinde und dem Amtsleiter. Nach Zustimmung des Gemeinderates wird ein Kaufvertrag erstellt. Der Kaufpreis ist nach Unterfertigung auf das Konto der Gemeinde Gaubitsch zu überweisen. Achtung: Innerhalb von 2 Jahren ab Kaufdatum ist ein Ansuchen um Erteilung der Baubewilligung für die Errichtung eines Eigenheimes mit Hauptwohnsitzbegründung auf dem Bauplatz einzubringen und mit dem Bau eines Wohnhauses zu beginnen. Ansonsten tritt das vertraglich vereinbarte Rückkaufrecht der Gemeinde Gaubitsch in Kraft.

Beim Baurecht handelt es sich um eine sehr komplexe Rechtsmaterie. Informieren Sie sich deshalb vorab über die Homepage des Landes Niederösterreich (Informationen zu Bauen & Neubau: www.noe.gv.at/noe/Bauen-Neubau/Bauen_Neubau.html) oder vereinbaren Sie einen Termin für eine Bauberatung von Niederösterreich GESTALTE(N) (www.noe-gestalten.at/bauberatung/) um offene Fragen zu klären und so Fehler beim Bauen zu vermeiden und Kosten zu sparen.

Kommt es bei der Planung des Bauvorhabens zu Fragen, so besteht auch die Möglichkeit mit der Gemeinde Gaubitsch Kontakt aufzunehmen, um diese zu klären. Bürgermeister Franz Popp oder Amtsleiter Markus Freudenberger stehen als Verantwortliche für Gespräche gerne zur Verfügung.

Nach Vorlage aller erforderlichen Einreichunterlagen (Bauansuchen, Baubeschreibung, Einreichplan und Energieausweis in dreifacher Ausfertigung, sowie ein Teilungsplan) wird seitens der Gemeinde Gaubitsch zu einem Lokalaugenschein im Beisein eines Bausachverständigen geladen. Im Anschluss werden alle Anrainer (14 Meter Radius) über das Bauvorhaben informiert und können innerhalb einer Frist von 14 Tagen schriftlich Einwände einbringen. Kommt es zu keinem schriftlichen Einwand bzw. erst nach erfolgreicher Bearbeitung bei Einwänden wird eine Baubewilligung ausgestellt. Zwei Wochen nach Zustellung der Baubewilligung kann mit den Bauarbeiten begonnen werden.

Nach Rechtskraft des Baubewilligungsbescheides ist eine Fertigstellungsmeldung innerhalb von 5 Jahren abzugeben.