Anzeige einer Geburt

Wird bei einer Haus​geburt üblicherweise von einer Hebamme oder einem Arzt erstattet.

Folgende Unterlagen sind dem Geburtsstandesamt üblicherweise vorzulegen: 

Bei ehelichen Kindern

  • Heiratsurkunde der Eltern
  • Staatsbürgerschaftsnachweis der Eltern (bei ausländischen Bürgern Reisepass)
  • Falls zutreffend: Nachweis zur Führung eines akademischen Grades

Bei unehelichen Kindern

  • Geburtsurkunde der Mutter und des Vaters
  • Staatsbürgerschaftsnachweis der Mutter und des Vaters (bei ausländischen Bürgern Reisepass)
  • Falls zutreffend: Nachweis zur Führung eines akademischen Grades
  • Falls zutreffend: Heiratsurkunde der letzten Ehe der Mutter ggf der dazugehörige Nachweis der Scheidung bzw. Sterbeurkunde

Anerkennung der Vaterschaft

Bei Anerkennung der Vaterschaft hat der Vater persönlich zu erscheinen und die erforderlichen Unterlagen mitzubringen.

Gemeinsame Obsorge

Sind die Eltern zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet, so ist allein die Mutter mit der Obsorge betraut. Die Eltern können vor dem Standesbeamten persönlich und unter gleichzeitiger Anwesenheit einmalig bestimmen, dass sie beide mit der Obsorge betraut sind, sofern die Obsorge nicht bereits gerichtlich geregelt ist. Die Obsorgeerklärung ist bis zum 2. Geburtstag gebührenfrei. Die Möglichkeit der gemeinsamen Obsorge bei Gericht besteht weiter.

Gebühren

Im Rahmen der Erstbeurkundung werden 2 Geburtsurkunden gebührenfrei ausgestellt. Später ausgestellte Urkunden sind mit € 9,30 gebührenpflichtig.

Informationen laut Homepage Standesamt Laa an der Thaya

Die Gemeinde Gaubitsch verfügt über kein eigenes Standesamt. Das zuständige Standesamt befindet sich in Laa an der Thaya, welches aufgrund des Zusammenschlusses von 9 Gemeinden zu einem Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverbands solche Aufgaben zentral abwickelt.

Zuständig