Strafregisterbescheinigung

Die Strafregisterbescheinigung (früher: Leumunds-, Führungs- oder Sittenzeugnis oder sogenanntes polizeiliches Führungszeugnis) kann – unabhängig vom Hauptwohnsitz – bei jedem Magistrat oder Gemeindeamt - in deren Wirkungsbereich sich die Antragstellerin/der Antragsteller gerade aufhält, beantragt werden. Die Beantragung der Strafregisterbescheinigung muss persönlich am Meldeamt erfolgen.

Informationen zur Höhe der Gebühr finden Sie hier.

Weitere Informationen zur Strafregisterbescheinigung finden Sie unter oesterreich.gv.at - Strafregisterbescheinigung.

Zuständig