Strafregisterbescheinigung

Die Strafregisterbescheinigung (früher: Leumunds-, Führungs- oder Sittenzeugnis oder sogenanntes polizeiliches Führungszeugnis) kann – unabhängig vom Hauptwohnsitz – bei jedem Magistrat oder Gemeindeamt - in deren Wirkungsbereich sich die Antragstellerin/der Antragsteller gerade aufhält, beantragt werden. Die Beantragung der Strafregisterbescheinigung muss persönlich am Meldeamt erfolgen.

Für die speziellen Strafregisterbescheinigungen

wird eine entsprechende Bestätigung der (künftigen oder aktuellen) Dienstgeberin/des (künftigen oder aktuellen) Dienstgebers bzw. der Organisation benötigt. Die aktuelle Version dieser Bestätigung finden Sie unter Digitale Services | Strafregisterbescheinigung - Bestätigung des Dienstgebers.

Informationen zur Höhe der Gebühr finden Sie hier.

Weitere Informationen zur Strafregisterbescheinigung finden Sie unter oesterreich.gv.at - Strafregisterbescheinigung.

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